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BBU lehnt nationalen Entwurf des Gesetzes und der 1. Verordnung zur Umsetzung der europäischen Industrieemissionsrichtlinie ab

(Bonn, Berlin, 16.01.2012) Auf deutliche Kritik des Bundesverbandes Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) stoßen der Entwurf des Gesetzes und der 1. Verordnung der Bundesregierung zur Umsetzung der europäischen Richtlinie über Industrieemissionen. Diese Kritik wird der BBU auf der heute stattfindenden Anhörung im Bundes-Umweltministerium in Bonn vortragen. Der BBU fordert eine grundlegende Überarbeitung der Entwürfe.

Das der Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetz zugrunde liegende Konzept garantiert kein hohes Niveau der Begrenzung von Emissionen. Vielmehr stellt es in wesentlichen Teilen einen Rückschritt dar. So sollen zukünftig nicht die europaweit besten Anlagen als Referenzanlagen herangezogen werden, um Emissionsgrenzwerte festzulegen. Stattdessen sollen Grenzwerte festgelegt werden, die den von der EU maximal tolerierten Emissionen entsprechen. Hinzu kommen Ausnahmeregelungen, bei deren Anwendung selbst diese Grenzwerte außer Kraft gesetzt werden können. „Damit gibt die Bundesregierung faktisch den Anspruch auf, dass Anlagen nach dem Stand der Technik errichtet werden müssen.“ kritisiert Oliver Kalusch vom Geschäftsführenden Vorstand des BBU.

„Auch hinsichtlich der Öffentlichkeitsbeteiligung bleiben die Entwürfe defizitär“, ergänzt Ursula Weiß vom BBU-Vorstand, die die Stellungnahme des BBU auf der Anhörung vorstellen wird. „Wir verlangen, dass in jedem immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren alle Antragsunterlagen ins Internet gestellt werden. Anträge, Genehmigungsbescheide und sonstige relevante Unterlagen müssen für die Bevölkerung ständig über das Internet verfügbar sein. Die Öffentlichkeit muss sich jederzeit ein Bild von den Umweltbelastungen machen können, die von diesen Anlagen ausgehen.“

Die vorgelegten Entwürfe zur Berücksichtigung von Betrieben, die der Störfall-Verordnung unterliegen, hält der BBU für dringend überarbeitungsbedürftig. Oliver Kalusch, der auch Mitglied der Kommission für Anlagensicherheit ist, erklärt hierzu: „Von Störfallanlagen gehen erhebliche Auswirkungen auf Mensch und Umwelt aus. Daher fordern wir, dass alle relevanten Anlagen eines Betriebsbereichs der Genehmigungspflicht nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz unterliegen. Solche Genehmigungen müssen ausnahmslos in Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung erteilt werden. Die von der Bundesregierung vorgeschlagenen Regelungen werden diesen Ansprüchen an Sicherheit und Transparenz nicht gerecht.“

Der BBU fordert die Bundesregierung daher auf, umfassende Korrekturen am Entwurf des Gesetzes und der 1. Verordnung zur Umsetzung der europäischen Industrieemissionsrichtlinie vorzunehmen.

Informationen zu den Referentenentwürfen findet man im Internet unter http://www.bmu.de/luftreinhaltung/downloads/doc/48058.php

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